Besichtigung: worauf Käufer achten sollten
Bei der ersten Besichtigung entscheidet oft das Gefühl. Damit die Entscheidung trotzdem auf festem Grund steht, hilft ein Plan: was Sie vorher klären, worauf Sie im Haus achten und welche Unterlagen Sie sehen sollten.
Inhalt
Vor dem Termin
Eine gute Besichtigung beginnt am Schreibtisch. Lesen Sie das Exposé genau und notieren Sie, was fehlt oder unklar ist. Die Anzeige nennt die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis; sie geben einen Hinweis darauf, was Heizen kosten wird und ob Sanierungen anstehen.
Sehen Sie sich die Lage zu verschiedenen Tageszeiten an: den Weg zur Arbeit im Berufsverkehr, den Lärm am Abend, die Einkaufsmöglichkeiten. Und klären Sie vorab mit Ihrer Bank, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist. So wissen Sie bei der Besichtigung, ob das Objekt überhaupt infrage kommt.
Außen: Dach, Fassade, Grundstück
- Dach: Fehlen Ziegel, hängen Dachrinnen durch, gibt es Moos oder Flecken? Fragen Sie, wann das Dach zuletzt erneuert wurde.
- Fassade und Sockel: Risse, abplatzender Putz oder dunkle Stellen am Sockel können auf Feuchtigkeit hinweisen.
- Fenster: Art der Verglasung, Zustand der Rahmen, Dichtungen. Beschlagene Scheiben zwischen den Gläsern sind ein Hinweis auf undichte Isolierglasfenster.
- Grundstück: Wo verlaufen die Grenzen, wie ist die Zufahrt, wohin fließt Regenwasser ab?
Innen: Feuchtigkeit, Leitungen, Heizung
Im Keller zeigt sich vieles zuerst. Ein muffiger Geruch, weiße Salzränder an den Wänden oder frisch gestrichene Stellen an einer einzelnen Wand verdienen eine Nachfrage. In Bad und Küche lohnt ein Blick auf Fugen, Silikon und die Decke darunter.
Fragen Sie nach dem Alter von Elektrik, Wasserleitungen und Heizung. Ein Sicherungskasten mit Schraubsicherungen oder Leitungen ohne Schutzleiter deuten auf eine alte Elektrik hin. Bei der Heizung zählen Art, Baujahr und Wartung. Nach einem Eigentümerwechsel können für Sie als neuen Eigentümer Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz gelten, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch eines sehr alten Heizkessels. Lassen Sie sich das bei der Besichtigung erklären oder fragen Sie eine Fachperson.
Unterlagen, die Sie sehen sollten
Den Energieausweis muss Ihnen der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung vorlegen; so schreibt es das Gebäudeenergiegesetz vor. Darüber hinaus sollten Sie diese Unterlagen sehen, bevor Sie sich festlegen:
- Grundrisse und eine Wohnflächenberechnung, um Angaben und Wirklichkeit zu vergleichen
- einen aktuellen Grundbuchauszug: Wer ist Eigentümer, gibt es Wegerechte, Wohnrechte oder andere Lasten?
- Nachweise über Modernisierungen und Wartungen
- bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage
Besonders die Protokolle der Eigentümerversammlungen sind aufschlussreich: Dort steht, ob Sanierungen beschlossen sind, ob es Streit gibt und ob eine Sonderumlage droht.
Die zweite Besichtigung
Gefällt Ihnen die Immobilie, kommen Sie wieder, möglichst zu einer anderen Tageszeit. Bringen Sie eine Fachperson mit, etwa einen Bausachverständigen oder einen Handwerker, der Dach, Heizung oder Feuchtigkeit beurteilen kann. Messen Sie Räume nach, in die Ihre Möbel passen müssen, und stellen Sie die Fragen, die nach dem ersten Termin offen geblieben sind, am besten schriftlich.
- Fragen notieren Alles, was Exposé und Anzeige offen lassen.
- Lage prüfen Zu verschiedenen Tageszeiten, auch den Arbeitsweg.
- Rundgang mit Plan Außen, Keller, Dach, Leitungen, Heizung.
- Unterlagen sehen Energieausweis, Grundbuch, Grundrisse, bei Wohnungen die Protokolle.
- Zweiter Termin Mit Fachperson und schriftlichen Fragen.
Häufige Fragen
Darf ich zur Besichtigung einen Gutachter mitbringen?
Ja. Sagen Sie es vorher an. Eine fachliche Einschätzung schützt Sie vor teuren Überraschungen und gibt beiden Seiten eine sachliche Grundlage für die Verhandlung.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Im Kaufvertrag wird die Haftung des Verkäufers für Sachmängel meist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer kannte und arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Umso wichtiger ist es, vor dem Kauf genau hinzusehen und gezielt nachzufragen.
Welche Fragen sollte ich dem Verkäufer stellen?
Warum verkauft wird, was in den letzten Jahren modernisiert wurde, ob es Schäden durch Wasser gab, wie alt Heizung und Dach sind und welche Kosten im Jahr anfallen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Energieausweis und Pflichten neuer Eigentümer
- § 444 BGB: Haftungsausschluss und arglistig verschwiegene Mängel
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.